11.15.4. Der Leisten der Handbremse
Die Trommel und der Leisten der Handbremse (1992-95) (auf den Einschüben – die Stelle des Schmierens germetikom 3M ATD 8513 (oben) und смазклйSAE J310 NLGI N1)
1. Die hintere Scheibenbremse
2. Die Disk
3. Die Feder des Reglers
4. Die Tasse
5. Die prischimnaja Feder
6. Die Spindel
7. Der Regler des Leistens
8, 9. Die Federn des Leistens
10. Rasporka
11. Der Anker der Feder des Leistens
12. Die Klammer
13. Der Leisten
Die Abnahme und die Anlage
DIE ORDNUNG DER AUSFÜHRUNG
1. Heben Sie das Heckende des Autos und nehmen Sie das Rad ab.
2. Nehmen Sie den Support ab, nehmen Sie beiseite und festigen Sie.
3. Nehmen Sie die Disk der Bremse ab, seine Lage auf der Halbachse bezeichnet.
4. Prüfen Sie die Disk und den Leisten.
5. Messen Sie die Dicke des Reibungsmaterials, die nicht weniger als 4,5 mm sein soll (des neuen Leistens 6,5 mm), den abgenutzten Leisten ersetzen Sie.
6. Prüfen Sie den Innendurchmesser der Trommel der Disk der es sollen nicht mehr als 198 mm sein, andernfalls ersetzen Sie die Disk.
7. Schalten Sie die Feder des Reglers im unteren Teil des Leistens aus.
8. Drehen Sie die Tasse um, nehmen Sie prischimnuju die Feder und die Spindel ab.
9. Nehmen Sie den Regler des Leistens ab.
10. Nehmen Sie die Halterungen der Feder im Oberteil der Bremse ab.
11. Nehmen Sie rasporku und die Feder ab.
12. Entfernen Sie die Klammer, schalten Sie das Tau aus und nehmen Sie den Leisten ab.
13. Die Anlage wird in der Rückordnung unter Berücksichtigung des Folgenden erfüllt.
14. Schmieren Sie alle geforderten Stellen ein.
15. Richtig stellen Sie die Federn des Leistens auf, – hat die Feder recht (hinter) den Leisten der Handbremse die eigentümliche Färbung.
16. Den Regler des Leistens des linken Rads stellen Sie fest so, dass die Haarnadel des Reglers zur Seite des Heckendes des Autos gewandt war, die Haarnadel des Reglers des Leistens des rechten Rads soll vorwärts gewandt sein.
17. Die Bolzen der Befestigung des Supportes ziehen Sie mit dem Moment 88 N.m fest. Regulieren Sie die Handbremse (siehe den Unterabschnitt 11.15).